Scheinehe: Diese Konsequenzen drohen
In Paragraph 27 des Aufenthaltsgesetzes wird formuliert: „Ein Familienzuzug wird nicht zugelassen, wenn feststeht, dass die Ehe oder das Verwandtschaftsverhältnis ausschließlich zu dem Zweck geschlossen oder begründet wurde, dem Nachziehenden die Einreise in das und den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen.“ Das bedeutet zugleich, dass mit dem Aufdecken einer Scheinehe meist auch das Aufenthaltsrecht in Deutschland erlischt. Zugleich drohen strafrechtliche Konsequenzen.
Um die Ehe zu annullieren, muss die Scheinehe allerdings erst bewiesen werden. Oft spielt dabei die intensive Einzelbefragung der Eheleute eine Rolle. Auch Kontrollbesuche in der gemeinsamen Wohnung sind im Rahmen der Überprüfung üblich.
Wann gilt eine Ehe als Scheinehe?
Geheiratet wird aus unterschiedlichen Gründen. Nicht selten spielen Vorteile eine Rolle, die der deutsche Staat Eheleuten gewährt. Diese Vorteile zu nutzen, ist nicht strafbar. So spielen bei vielen Eheschließungen steuerliche Erwägungen eine Rolle, was niemanden zum Vorwurf gemacht werden kann.
Wer sich von der Ehe Vorteile für seine Aufenthaltsrecht ausrechnet, kann also noch nicht des Betrugs bezichtigt werden. Auch geht er nach den Buchstaben des Gesetzes nicht automatisch eine Scheinehe ein. Anders sieht das aus, wenn der „ausschließliche Zweck“ der Eheschließung im Aufenthaltswunsch begründet liegt. Das verstößt gegen das Gesetz, der Tatbestand der Scheinehe wäre gegeben.
Was geschieht, wenn eine Scheinehe enttarnt wird?
Wird eine Ehe als Scheinehe geschlossen, kann das Gericht sie wieder aufheben. Das hat für die Beteiligten ernste Folgen, denn sie haben die Behörden mit der Eheschließung bewusst getäuscht. Schon die Absicht, mit der Ehe einen Aufenthaltstitel zu erwirken, gilt als Straftat, unabhängig davon, ob der Titel tatsächlich erteilt wurde.
Welche Strafen drohen bei einer Scheinehe?
Das Gesetz sieht für die Scheinehe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vor. Dabei werden den Eheleuten unter anderem ihre Falschaussagen und die Falschbeurkundung zur Last gelegt. Möglich ist auch eine Anklage des deutschen Partners wegen der Unterstützung eines illegalen Aufenthalts.
Von Relevanz ist zudem die mögliche Aufhebung des Aufenthaltstitels oder die Rücknahme einer bereits erfolgten Einbürgerung. Der Anspruch auf Einbürgerung besteht nach drei Ehejahren, kann aber im Fall der Scheinehe widerrufen werden.
Wurde einer der Partner in die Scheinehe genötigt, kann das Strafmaß noch höher ausfallen. Der Gesetzgeber sieht in diesem Fall bis zu fünf Jahre Haft vor.