Nur noch begleitetes Umgangsrecht: Vater hetzte Kinder gegen die Mutter auf
Anfang des Jahres entschied das Oberlandesgericht Oldenburg über einen traurigen Sorgerechtsfall. Jetzt wurde das Urteil veröffentlicht. So sah die Rechtslage aus:
- Ein Vater hatte das Umgangsrecht für seine beiden Kinder (fünf und acht Jahre alt),
- das alleinige Sorgerecht lag bei der Mutter.
Nachdem die Kinder einen längeren Aufenthalt mit der Mutter in der Türkei verbracht hatten, fing der Vater an, die Kinder zu manipulieren. Sie sollten gegenüber dem Jugendamt aussagen, dass sie ihre Mutter nicht mehr sehen wollten, weil diese sie geschlagen und mehrmals allein gelassen habe. Diese Behauptungen waren aber unwahr. Zudem konnten die Kinder die negative Haltung gegenüber ihrer Mutter auch nur kurze Zeit aufrechterhalten.Das Amtsgericht hatte daraufhin den begleiteten Umgang angeordnet. Der Vater darf seither seine Kinder nur noch treffen, wenn ein Mitarbeiter des Jugendamts anwesend ist. Dagegen hatte er beim OLG Oldenburg Beschwerde eingelegt.
Kindeswohl gefährdet wegen Hetze gegen die Kindesmutter
Der Vater versuchte, gegen die Anordnung zu argumentieren. Das Verhältnis zu seinen Kindern sei gut. Außerdem sei seine Ex-Frau ohne Rücksprache mit ihm mit den Kindern in die Türkei gereist. Seine Beschwerde wurde trotzdem zurückgewiesen. Wenn der Vater seine Kinder weiterhin ohne Aufsicht sehen darf, werde das Kindeswohl gefährdet, heißt es in der Begründung. Es bestehe die konkrete Gefahr, dass er die Mutter weiterhin vor den Kindern schlechtmachen werde. Die rechtliche Maßnahme soll die Kinder vor den Manipulationen des Vaters bewahren.
Was tun, wenn der Ex-Partner mich vor den Kindern schlechtmacht?
Sie haben den Verdacht, Ihr Ex-Mann oder Ihre Ex-Frau hetzt Ihre Kinder gegen Sie auf? Suchen Sie zunächst das Gespräch, auch, wenn es keinen Spaß macht. Das Wohl der Kinder sollte immer an erster Stelle stehen. Erst wenn der Klärungsversuch nichts bringt, sollten Sie das Jugendamt einschalten. Dort können Sie mit der Hilfe der speziell geschulten Mitarbeiter vielleicht zu einer friedlichen Lösung kommen. Die Klage gegen den Ex-Partner sollte immer das letzte Mittel sein. Das Familiengericht muss dann beurteilen, ob das Kindeswohl gefährdet ist und ob die Sorgerechtsregelung geändert werden sollte.
Textbezogenes Urteil:
Oberlandesgericht Oldenburg, Hinweisbeschluss vom 17.01.2017 - 4 UF 5/17