Mindestlohn 2022: Was ändert sich jetzt?
© Santje09/ iStock
Letztes Update am: 

Mindestlohn 2022: Was ändert sich jetzt?

2022 wird der gesetzliche Mindestlohn stufenweise erhöht. Bis zum 01. Oktober 2022 steigt er auf 12 Euro. Wir klären auf, was sich genau ändert und worauf Sie sich einstellen müssen.

Wie hat sich der gesetzliche Mindestlohn verändert?

Der gesetzliche Mindestlohn ist in den letzten Jahren gestiegen. So lag er im Jahr 2015 noch bei 8,50 Euro, stieg im Jahr 2017 auf 8,84 Euro, 2019 auf 9,19 Euro und im Jahr 2020 auf 9,35 Euro. Nun hat die Bundesregierung weitere Änderungen festgelegt: Im ersten Halbjahr 2022 steigt er auf 9,82 und im zweiten Halbjahr auf 10,45 Euro. Seit dem 1. Oktober 2022 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12 Euro.

Quelle: DGB.de

mindestlohn-2022-was-aendert-sich-jetzt-bild-1

Zwischen 2015 und 2022 ist der Mindestlohn deutlich gestiegen.

Mindestlohngesetz: Für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn?

Der erhöhte gesetzliche Mindestlohn bezieht sich vor allem auf sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Ziel der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns sind laut Bundesregierung sowohl soziale als auch ökonomische Optimierungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt. In einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum gesetzlichen Mindestlohn heißt es:

Ein armutsfester Mindestlohn ist eine Frage der Leistungsgerechtigkeit und des Respekts vor ehrlicher Arbeit. Von der Erhöhung profitieren über sechs Millionen hart arbeitende Menschen, vor allem in Ostdeutschland und vor allem Frauen. Die Anhebung kommt insbesondere den Leuten zu Gute, die in der Pandemie dieses Land am Laufen gehalten haben. Darüber hinaus ist ein Mindestlohn von 12 Euro auch aus ökonomischer Sicht von Vorteil. Denn damit stärken wir die Kaufkraft und geben einen wichtigen Impuls für die wirtschaftliche Erholung.“ – Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales

Quelle: BMAS.de: Gesetzlicher Mindestlohn steigt auf 12 Euro

Midijobs und Minijobs: Übergangsbereich und Geringfügigkeitsgrenze

Auch für Beschäftigte im Übergangsbereich, auch „Midijobs“ genannt, wird die Höchstgrenze von 1.300 Euro auf 1.600 Euro erhöht. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sollen Beschäftigte in diesem Übergangsbereich insofern entlastet werden, als der Sprung von einer geringfügigen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung „geglättet“ werden soll. Diese Maßnahme soll somit einen Anreiz schaffen, über einen Minijob hinaus tätig zu sein. Allerdings steigt auch die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobber: So wird auch die Minijobgrenze auf 520 Euro monatlich erhöht.

Quelle: BMAS.de: Gesetzlicher Mindestlohn steigt auf 12 Euro

Für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht?

Es gibt weiterhin einige Personengruppen, für welche der gesetzliche Mindestlohn nicht gilt. Darunter fallen:

  • Personen unter 18 Jahren (ohne abgeschlossene Berufsausbildung)
  • Auszubildende
  • Praktikant:innen, deren Praktikum im Rahmen einer schulischen- oder Hochschulausbildung verpflichtend ist
  • Praktikant:innen, welche ein freiwilliges Praktikum, etwa zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung oder Studium absolvieren
  • Jugendliche in einer Einstiegsqualifizierung (Übergangssektor) als Vorbereitung auf Berufsausbildung oder Berufsvorbereitung
  • Ehrenamtliche Mitarbeiter:innen

Quelle: DGB.de

Branchenmindestlöhne: Auch hier steigt der Lohn 2022

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn wurden auch Gesetze zur Erhöhung einiger Branchenmindestlöhne verabschiedet. Diese Anhebung umfasst folgende Bereiche:

  • Berufliche Aus- und Weiterbildung für Pädagogische Mitarbeiter:innen: Hier steigt der Branchenlohn auf 17,18 Euro, für Mitarbeiter:innen mit Bachelorabschluss auf 17,70 Euro.
  • Dachdeckerhandwerk: Hier steigt der Branchenlohn auf 13 Euro. Für Dachdecker:innen mit Gesellenbrief steigt er auf 14,50 Euro.
  • Elektrohandwerk: Dieser Branchenlohn steigt 2022 auf 12,90 Euro.
  • Pflegebereich: Für ungelernte Arbeitnehmer:innen steigt der Lohn auf 13,70 Euro, für Pfleger:innen mit 1-jähriger Ausbildung auf 13,20 Euro und für examinierte Pflegefachkräfte auf 15,40 Euro.

Quellen:

DGB.de: Branchenmindestlöhne

DGB.de

Mindestlohn für Auszubildende?

Der gesetzliche Mindestlohn gilt, wie bereits erwähnt, nicht für Auszubildende. Allerdings gibt es eine Mindestausbildungsvergütung (umgangssprachlich: Mindestlohn für Auszubildende), welche sowohl 2022 als auch 2023 steigen wird. Die Mindestausbildungsvergütung steigt in diesen Jahren je nach Ausbildungsjahr:

2022

  • 1. Ausbildungsjahr: 585 Euro
  • 2. Ausbildungsjahr: 690 Euro
  • 3. Ausbildungsjahr: 790 Euro
  • 4. Ausbildungsjahr: 819 Euro

2023

  • 1. Ausbildungsjahr: 620 Euro
  • 2. Ausbildungsjahr: 732 Euro
  • 3. Ausbildungsjahr: 837 Euro
  • 4. Ausbildungsjahr: 868 Euro

Quelle: DGB.de

Wie finden Sie diesen Artikel?