Konto-Abbuchung durch Betrüger – muss die Bank haften?
In Zeiten von Online-Banking ist die Gefahr von Hacker-Attacken auf Bankkonten längst nicht mehr von der Hand zu weisen. Ein Mann klagte 2016 vor dem Landgericht (LG) Oldenburg, weil er Opfer von Daten-Phishing geworden war. Betrüger hatten sich in seinen Online-Banking-Account gehackt und sein ganzes Konto leergeräumt.
Wer ist für Sicherheit des Kontos zuständig?
Der Beraubte verlangte jetzt Schadensersatz von seiner Bank. Diese sei für die Sicherheit seines Bankkontos zuständig. Die Bank argumentierte dagegen: Der Grund für die Phishing-Attacke sei die Fahrlässigkeit des Mannes gewesen. Der Kläger hatte eine Sicherheitslücke riskiert. Er bekam auf sein Handy die TAN zum Online-Banking geschickt. Dort hatte er aber auch unsichere Apps installiert, die dem Phishing-Angriff nicht standhielten. So hatte ein Hacker die Sicherheitslücke vermutlich ausgenutzt und Zugriff auf das Online-Banking des Klägers erhalten.
Konto-Abbuchungen waren nicht autorisiert – Bank muss zahlen
Jetzt denken Sie vielleicht: Für den Kläger sieht es schlecht aus. Muss die Bank überhaupt für grobe Fahrlässigkeit haften? Das LG Oldenburg entschied aber zugunsten des Klägers. Denn er müsse gar nicht nachweisen, dass er Opfer einer Phishing-Attacke wurde. Stattdessen sei die Bank in der Beweispflicht, dass der Kläger die Konto-Abbuchungen autorisiert hat. Da sie das aber nicht konnte, musste die Bank das gestohlene Geld erstatten.
Tipp:
Sollten Sie der Meinung sein, Ihr Online-Banking wurde gehackt und Betrüger hätten Geld von Ihnen abgebucht, setzen Sie sich so schnell wie möglich mit Ihrer Bank in Verbindung. In manchen Fällen kann sie die unberechtigten Abbuchungen noch rückgängig machen. Achten Sie außerdem immer darauf, ein aktuelles Virenschutzprogramm auf allen Ihren Geräten zu installieren. Die Programme enthalten nämlich auch einen Phishing-Schutz.