Haltung von Kampfhunden: Konkrete Anforderungen und Auflagen
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Haltung von Kampfhunden: Konkrete Anforderungen und Auflagen

Sie gelten als die „beste Freunde des Menschen“: Hunde. Rund zwölf Millionen sollen es allein in Deutschland sein. Gerade für die Haltung von Kampfhunden gibt es allerdings strenge gesetzliche Regelungen.

Hunde halten ihre Herrchen und Frauchen in Bewegung und helfen beim Stressabbau. Aber sie sorgen auch für Konflikte und können zu einer realen Gefahr werden. Tragische Beiß-Attacken in der Vergangenheit beweisen das, wobei sogenannte Kampfhunde eine unrühmliche Rolle spielen.

Aufgabe der Regierungen der Bundesländer

Der Gesetzgeber hat die Rechte und Pflichten der Hundehalter in den Landeshundegesetzen und entsprechenden Verordnungen festgelegt. Hier sind auch die besonderen Vorkehrungen in Bezug auf Kampfhunde – auch als Listenhunde, Anlagehunde oder gefährliche Hunde bezeichnet – festgeschrieben. Der Begriff der Listenhunde ist dabei direkt von den in den meisten Bundesländern zusammengestellten Rasselisten abgeleitet, in denen die gefährlichen Rassen benannt werden.

Potentielle Gefährdung durch Kampfhunde

Es bleibt ein Streitthema in der Fachwelt, inwieweit sich die Gefährlichkeit eines Hundes an der Rasse festmachen lässt. Dennoch sind das Aggressionspotential und die Angriffslust der Tiere zweifellos unterschiedlich. Für die gelisteten Hunde wie beispielsweise Bullterrier, Pitbull Terrier und Staffordshire Bullterrier bestehen daher strenge Auflagen zu Haltung, Erziehung und Zucht.

Die Rasselisten sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich – teilweise wird zudem ein Unterschied zwischen „gefährlichen“ und „potentiell gefährlichen“ Hunden gemacht.

Haltung von Kampfhunden: Anforderungen an den Halter

Auch die konkreten Auflagen liegen in der Autonomie der Länder, sind jedoch vergleichbar. Wer einen Kampfhund halten will, muss volljährig sein. Er braucht ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis und muss eine Sachkundeprüfung – den sogenannten Hundeführerschein – ablegen. Der Hund muss gechippt“ sein, teilweise gelten Leinenzwang und Maulkorbpflicht. Möglicherweise muss das Tier auch einem Wesenstest unterzogen werden.

Verschärfte Regelungen für Kampfhunde

Manche Bundesländer fordern von den Kampfhunde-Haltern den Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Teilweise werden auch umzäunte Grundstücke und eine Kastration der Tiere verlangt. Bei der Hundesteuer fallen deutlich höhere Preise als bei anderen Hunden an. In einigen Gemeinden liegen die Sätze um das zehn- bis zwanzigfache höher.

Wenn Sie das Thema Kampfhund betrifft, informieren Sie sich am besten bei Ihrer Heimatgemeinde über die konkreten Auflagen.

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