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FAQ zum Führerschein-Umtausch
Die Europäische Union beschloss eine Vereinheitlichung aller EU-Führerscheine bis zum Jahr 2033. Der Umtausch erfolgt schrittweise. In unserem FAQ gehen wir darauf ein, wann Sie mit dem Umtausch dran sind und beantworten weitere wichtige Fragen.
Inhaltsübersicht
Umtauschfrist: Welche Fristen gelten für den Führerschein-Umtausch?
Wurde der Führerschein in einem Zeitraum bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt, richtet sich die Umtauschfrist nach dem jeweiligen Geburtenjahrgang. Hier ein Überblick:
Geburtsjahr |
Tag, bis zu dem der Umtausch erfolgen muss |
---|---|
vor 1953 |
19. Januar 2033 |
1953 - 1958 |
19. Juli 2022 |
1959 - 1964 |
19. Januar 2023 |
1965 - 1970 |
19. Januar 2024 |
1971 oder später |
19. Januar 2025 |
Wurde der Führerschein nach dem 01. Januar 1999 ausgestellt, muss das Ausstellungsjahr des Führerscheins beachtet werden:
Ausstellungsjahr |
Tag, bis zu dem der Umtausch erfolgen muss |
---|---|
1999 – 2001 |
19. Januar 2026 |
2002 – 2004 |
19. Januar 2027 |
2005 – 2007 |
19. Januar 2028 |
2008 |
19. Januar 2029 |
2009 |
19. Januar 2030 |
2010 |
19. Januar 2031 |
2011 |
19. Januar 2032 |
2012 – 18.01.2013 |
19. Januar 2033 |
FAQ zum Führerschein-Umtausch
Warum muss der Führerschein umgetauscht werden?
Bis zum 19. Januar 2033 sollen alle Führerscheine in der Europäischen Union (EU)einheitlich sowie fälschungssicher sein. Dies geht aus der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments hervor – demnach sind alle EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, die Führerscheine ihres Landes umtauschen zu lassen, damit sie den geltenden Richtlinien entsprechen. In Deutschland soll dies über ein schrittweises Verfahren erfolgen, welches sich entweder nach dem Geburtsjahr oder nach dem Ausstellungsjahr richtet. Es handelt sich dabei um einen Pflichtumtausch, das bedeutet, dass Sie Ihren Führerschein fristgerecht umtauschen müssen. Andernfalls verliert Ihr Führerschein seine Gültigkeit.
Quelle: Bmdv.bund.de
Warum ist der Führerschein-Umtausch gestaffelt?
Der Pflichtumtausch von Führerscheinen ist eine große Aufgabe, denn laut ADAC sind in Deutschland rund 15 Millionen Papierführerscheine sowie 28 Millionen Führerscheine im Scheckkartenformat im Umlauf. Diese große Anzahl an Führerscheinen erfordert, dass der Umtausch schrittweise erfolgt. Damit sollen einerseits lange Wartezeiten und anderseits eine Überlastung der zuständigen Führerscheinstellenvermieden werden.
Quelle: ADAC.de
Wo kann der Führerschein umgetauscht werden?
Für den Umtausch Ihres Führerscheins suchen Sie Ihre zuständige Führerscheinstelle auf. Seit Mai 2022 ist es zudem möglich, den alten Papierführerschein beim Bürgeramt umtauschen zu lassen.
Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich den Führerschein umtauschen lassen möchte?
Für den Umtausch Ihres Führerscheins bei der Führerscheinstelle oder dem Bürgeramt benötigen Sie einen Identifikationsnachweis, d.h. Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles Lichtbild sowie Ihren alten Führerschein in Originalausführung.
Ist der Führerschein-Umtausch auch digital möglich?
Einige Landkreise haben digitale Portale eingerichtet, in welchem Sie Ihren neuen Führerschein auch online beantragen können. Dies ist allerdings nicht flächendeckend der Fall. Ob eine Online-Beantragung Ihres neuen Führerscheins möglich ist, erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle.
Kostet mich der Führerschein-Umtausch etwas?
§ 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) sieht vor, dass für behördliche Amtshandlungen Gebühren zu erheben sind. Der Umtausch des Führerscheins kostet zwischen 25 und 30 Euro. Beachten Sie, dass noch zusätzlich Kosten für Ihr neues Lichtbild anfallen.
Führerscheinumtausch: Wie lange ist der neue Führerschein gültig?
Im Gegensatz zu den alten Führerschein-Ausführungen (Führerschein im Scheckkartenformat und Papierführerschein) sind die neuen Führerscheine nicht mehr so lange gültig. Grundsätzlich verfällt die Gültigkeit bei den neuen Führerscheinen nach 15 Jahren. Dann muss ein neuer beantragt werden.
Führerscheinumtausch: Müssen im Ausland lebende auch ihren Führerschein umtauschen?
Ja, wer im EU-Ausland lebt, muss seinen oder ihren Führerschein umtauschen lassen. Mit einem ungültigen Führerschein dürfen Sie weder in Deutschland noch im EU-Ausland ein Fahrzeug führen. Für den Umtausch des Führerscheins von Deutschen,die im EU-Ausland leben, ist die ortsansässige Führerscheinstelle zuständig. Für Deutsche, die nicht im EU-Ausland leben, ist der Führerschein-Umtausch etwas aufwendiger:
Der:die Fahrerlaubnisinhaber:in wendet sich an die zuständige deutsche Fahrerlaubnisbehörde, welche ihm oder ihr die jeweiligen Unterlagen zusendet. Anschließend müssen die ausgefüllten und unterschriebenen Dokumente samt Lichtbild an die deutsche Fahrerlaubnisbehörde zurückgeschickt werden. Diese prüft die Unterlagen, erstellt den neuen Führerschein und sendet diesen an die jeweilige Auslandsvertretung. Hier wird nochmals die Identität des:der Antragssteller:in geprüft und – sollten keine Bedenken seitens der Behörde bestehen – die Fahrerlaubnis anschließend ausgehändigt.
Quelle: Bmdv.bund.de