Das können Sie bei einer Stromsperre tun
Für jede Stromsperre gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Der Strom darf daher nur abgeschaltet werden, wenn der Energieversorger zuvor seine Pflichten bei der Vorwarnung erfüllt hat.
Folgende Maßnahmen sind für den Energieversorger verpflichtend:
- Er muss den Zahlungsverzug anmahnen und die Sperre mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten androhen.
- Soll der Vollzug zum Termin erfolgen, muss der säumige Kunde drei Tage im Voraus noch einmal darüber informiert werden.
Gestattet ist die Stromsperre zudem nur für den Fall, dass der Zahlungsrückstand mindestens 100 Euro beträgt. Machen Sie glaubhaft deutlich, dass sie die offene Forderung zeitnah begleichen, sollte der Betreiber ebenfalls von einer Stromsperre absehen, zumindest wenn es sich nicht um einen Wiederholungsfall handelt.
Das können Sie tun, um der Stromsperre zu entgehen
Suchen Sie das Gespräch mit dem Versorger, gerade wenn die zuvor genannten Auflagen nicht vollumfänglich erfüllt wurden. Hilft das nichts, kann die Verbraucherzentrale vielleicht vermitteln. Im Notfall muss ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, um eine einstweilige Verfügung beim Zivilgericht zu erwirken. Beantragen Sie gegebenenfalls Beratungs- und Prozesskostenhilfe, um handlungsfähig zu bleiben.
Hinweis: Werden Sie möglichst schon tätig, wenn die Stromsperre noch nicht erfolgt ist. Die Erfolgsaussichten sind in diesem Fall höher als bei einer bereits erfolgten Abschaltung.
Mögliche Alternativen: Ratenzahlung
Gerade bei Schulden, die aus der Jahresendabrechnung resultieren, kann die Möglichkeit einer Ratenzahlung bestehen. Gelingt Ihnen eine späte Einigung mit Ihrem Energieversorger, ist die Stromsperre zunächst vom Tisch. Sie sollten mit den Raten aber nicht in Verzug geraten.
Hinweis: Legen Sie schriftlich fest, welcher Teilbetrag zur Schuldentilgung genutzt wird und welcher Betrag zur Deckung der laufenden Zahlungen zur Verfügung steht. So lassen sich Missverständnisse ausschließen, die den Deal doch noch zu Fall bringen könnten.
Überbrückung durch das Sozialamt
Das Sozialamt kann Ihre Energieschulden zwischenzeitlich übernehmen. Meist erfolgt diese Hilfe über ein Darlehen, das Sie in den Folgemonaten in Raten zurückzahlen. Beziehen Sie ohnehin Geld vom Sozial- oder Arbeitsamt, kann die Ratenzahlung durch eine Verrechnung mit den anstehenden Auszahlungsbeträgen erfolgen.
Hinweis: Das Sozialamt ist nicht zur Hilfe verpflichtet. Können Sie sich nicht einig werden, wenden Sie sich an die Sozialberatungsstellen.