Das ist beim Rückgaberecht im Versandhandel zu beachten
Wenn Sie außerhalb der EU im Versandhandel bestellen, achten Sie darauf, welche Rückgaberechte in den Geschäftsbedingungen angegeben sind. Üblicherweise gelten die Regelungen des Landes, in dem der Händler seinen Sitz hat. Sie können versuchen, den Kaufvertrag so zu vereinbaren, dass Ihr nationales Recht Anwendung finden.
EU-Richtlinie unterscheidet sich vom früheren deutschen Rückgaberecht
Während Ladengeschäfte keine Pflicht zur Rücknahme von Waren haben, dürfen Sie Käufe im Versandhandel innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Ausnahme: Personalisierte oder verderbliche Ware, Hygiene-Artikel, Dienstleistungen und versiegelte Produkte, die geöffnet wurden. Nach dem geltenden Rückgaberecht der EU sind Sie als Verbraucher dazu verpflichtet, diesen Widerruf eindeutig zu erklären. Die bloße Annahmeverweigerung oder wortlose Rücksendung der Waren, wie sie nach deutschem Recht früher möglich war, reicht nicht.
Ein Satz genügt
Ihren Widerruf können Sie formlos mitteilen („Ich widerrufe den Vertrag.“), per Telefon, Post, Mail, Fax oder Notiz im Paket mit der Retoure. Um Streitigkeiten vorzubeugen ist es sicherer, eine schriftliche Mitteilung zu senden, bei teuren Produkten am besten per Einschreiben. Onlineshops stellen oftmals ein Widerrufformular bereit.
Gesetzliches Rückgaberecht: 14 Tage
Der Widerruf ist innerhalb der 14-tägigen Frist ab Erhalt der Ware zu erklären. Danach haben Sie erneut 14 Tage Zeit für die Rücksendung. Eine kostenlose Retoure ist im geltenden Rückgaberecht nicht mehr vorgesehen, auch wenn einige Händler sie weiterhin freiwillig gewähren.
Nach der EU-Regelung zählt der Verbraucher für den Rückversand. Die Richtlinie verpflichtet den Händler jedoch dazu, das Geld spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Artikel einschließlich der ursprünglichen Liefergebühren zu erstatten. Dazu gehören jedoch nicht die Kosten für teurere Versandmethoden wie Express. Ist die Ware beschädigt, können Sie innerhalb der Widerrufsfrist Ihr Rückgaberecht nutzen, anschließend nur noch die Gewährleistung durch Reparatur oder Nachbesserung.