Baderegeln im Freibad - Freibad: Badespaß ohne Grenzen?
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Baderegeln im Freibad - Freibad: Badespaß ohne Grenzen?

Freibäder sind dazu da, um sich so richtig vom Stress des Alltags zu erholen. Allerdings: Der Badespaß im Freibad ist nicht grenzenlos. Es gibt viele Sachen, die Sie nicht machen dürfen.

Musik im Freibad: Wie laut dürfen Sie Musik hören?

Sie möchten im Freibad Musik hören? Das ist durchaus erlaubt. Allerdings: Versuchen Sie, andere Badegäste nicht zu belästigen. Im Idealfall hören Sie Ihre Lieblingsmusik mit Kopfhörern. Wenn Sie das Radio anstellen, dürfen Sie die Musik ruhig etwas aufdrehen. Denken Sie hier aber an den Begriff „Zimmerlautstärke“: So nehmen Sie auf Ihre Mitmenschen im Bad Rücksicht. Nicht jeder hat den gleichen Musikgeschmack. Manche möchten auch einfach ihre Ruhe haben.

Dürfen Sie eigenes Essen und Trinken mitbringen?

Im Freibad dürfen Sie prinzipiell Snacks, Getränke und Speisen mitbringen. Verzehren dürfen Sie diese jedoch nur auf der Liegewiese, aber nicht am Beckenrand. Der Grund dafür: Die Lebensmittel könnten in das Wasser gelangen und dieses verschmutzen.

Dürfen Sie im Freibad fotografieren?

Grundsätzlich gilt: Fotos von anderen Personen dürfen Sie nur mit deren Einwilligung anfertigen. Fotografieren Sie Freunde oder Verwandte, ist das normalerweise kein Problem. Hier dürfen Sie von einer stillen Einwilligung ausgehen. Andere Personen sollten Sie aber nur fotografieren, wenn diese darin einwilligen. Fragen Sie um Erlaubnis, wenn Sie die Fotos in sozialen Netzwerken veröffentlichen möchten.

Gehen Sie davon aus, dass Sie halbnackte Menschen nicht fotografieren dürfen. In vielen Freibädern untersagt die Hausordnung die Anfertigung von Fotos. Ist das Fotografieren erlaubt, sollten Sie darauf achten, dass keine fremden Personen auf dem Foto auftauchen. Sind diese jedoch nur im entfernten Hintergrund als „Beiwerk“ zu sehen, ist das zumeist unproblematisch.

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Matthias Wurm
Autor/-in
Neben dem Studium der Rechtswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg schloss Matthias Wurm LL.M ein weiteres Studium in Corporate Governance and Financial Law an der Glashow University in Schottland ab. Seit 2018 promoviert er zum Dr. iur. an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In den Themengebieten Recht und als SEO-Spezialist ist er als Fachredakteur tätig. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer in Köln.
Matthias Wurm
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