Auto aufgebrochen: Welche Versicherung ist zuständig?
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Auto aufgebrochen: Welche Versicherung ist zuständig?

Ihr Auto wurde aufgebrochen – jetzt heißt es: ruhig bleiben. Wir verraten, welche Versicherung für den Schaden aufkommt und was Sie sonst noch beachten sollten.

Auto aufgebrochen – Welche Versicherung kommt für Schäden an meinem Fahrzeug auf?

Die Autoscheibe wurde eingeschlagen oder das Türschloss aufgebrochen – zuerst einmal ein schockierender Anblick. Die gute Nachricht: Schäden, die durch den Autoaufbruch an Ihrem Fahrzeug entstanden sind, werden von der Teilkaskoversicherung übernommen. Die Versicherung können Sie einzeln abschließen, sie ist aber auch Bestandteil jeder Vollkaskoversicherung. Sie leistet bei einem Autoeinbruch für sämtliche Bestandteile, die fest mit Ihrem Fahrzeug verbunden sind.

Auto aufgebrochen - Das übernimmt die Versicherung

  • kaputte Scheibe
  • zerstörtes Türschloss
  • Diebstahl vom Autoradio (wenn fest installiert)
  • Diebstahl des Navis (wenn ab Werk eingebaut)

Die schlechte Nachricht: Wer keine Voll- oder Teilkaskoversicherung abgeschlossen hat, bleibt auf den Reparaturkosten nach dem Aufbruch sitzen. Übrigens: Bei einem Kfz-Einbruch ohne Diebstahl handelt es sich um Vandalismus. Dann leistet nur die Vollkaskoversicherung, nicht die Teilkasko.

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Auto aufegbrochen - Welche Gegenstände ersetzt die Versicherung? 

Wenn das Auto aufgebrochen wurde, kommt also die Autoversicherung, genauer die Kaskoversicherung, auf. Aber was, wenn beim Diebstahl lose Wertgegenstände aus Ihrem Fahrzeug gestohlen wurden? Diese lassen sich unter Umständen bei Ihrer Hausratversicherung geltend machen – sofern Sie eine abgeschlossen haben. Schließlich handelt es sich etwa bei Kleidung um Gegenstände aus dem Hausrat. Auch Notebooks sind Wertgegenstände, die durch die Hausratsversicherung bei einem Autoaufbruch abgedeckt werden. Haben Sie Ihr Auto beispielsweise in einer Tiefgarage mit verschlossenem Tor geparkt und es wurde das Auto aufgebrochen, sind Sie im Rahmen der Außenversicherung als Baustein der Hausrat geschützt.

Auto aufgebrochen im Parkhaus - Wie sieht es mit der Versicherung aus?

Dieser Schutz kann bereits in einem öffentlichen Parkhaus, das frei zugänglich ist, stark herabgesetzt sein oder sogar verlöschen. Entscheidend dafür sind die Regelungen in den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Die meisten Versicherer schränken hier die Leistungen je nach Tarif stark ein. Ganz unterschiedliche Vereinbarungen, die sich auf die Leistungen auswirken, können die folgenden Punkte betreffen, wenn das Auto aufgebrochen wurde:

  • Uhrzeit: Manche Anbieter versichern den Hausrat auch außerhalb der Wohnung rund um die Uhr. Bei anderen könnte zum Beispiel ein Diebstahl vor der Haustür zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr morgens nicht versichert sein.
  • Leistungshöhe: Auch bei den Summen, die ersetzt werden, gibt es große Unterschiede zwischen den Anbietern.
  • Art des Diebesguts: Viele Versicherer schließen Gegenstände wie Wertsachen, Wohnungsschlüssel, Dokumente oder elektronische Geräte aus.
  • Geltungsbereich: Gilt bei dem einen Anbieter der erweiterte Schutz der Hausratversicherung lediglich in Deutschland, schützen andere Unternehmen je nach Vereinbarung europa- oder gar weltweit.

Tipp: Wurde Ihr Auto aufgebrochen, achten Sie genau darauf, was in Ihrem Versicherungsvertrag zum Hausrat im Rahmen der Außenversicherung festgelegt ist. Es gibt Unternehmen, die auch hier einen umfangreichen Versicherungsschutz gewähren. Finden Sie am besten über einen Tarifvergleich heraus, welches der Angebote für Sie am sinnvollsten ist.    

Auto aufgebrochen: Schützt eine Zusatzversicherung mein Handy?

Einige Versicherungen bieten verschiedene Sachversicherungen und spezielle Schutzbriefe an, über die Sie beispielsweise Notebooks oder Smartphones bei einem Autoaufbruch schützen können. Bevor Sie hier vorschnell etwas abschließen: Wägen Sie genau ab, ob das Gerät oder der Gegenstand wertvoll genug ist, dass er die Zahlung des Tarifs rechtfertigt.

Ob nun solche Lösungen, eine Reisegepäckversicherung oder ein besonders umfangreicher Schutz über die Außenversicherung Ihres Hausratversicherers: Lesen Sie stets ganz genau die betreffenden Verträge, die Sie bei einem Autoaufbruch absichern sollen.

Denn wenn Ihnen die Autoversicherung zum Beispiel Fahrlässigkeit beim Diebstahl unterstellt – etwa, weil Sie Gepäck über Nacht im Auto gelagert oder Ihre Sachen offen liegen gelassen haben: War im Kleingedruckten festgelegt, dass der Versicherer dann nicht zahlen muss, schauen Sie am Ende in die Röhre.

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Was soll ich tun, wenn mein Auto aufgebrochen wurde?

Nach einem Autoaufbruch stehen viele der Opfer zunächst unter Schock. Umso wichtiger ist es, in einem solchen Fall eine Art Notfallplan einzuhalten. So müssen Sie sich später nicht ärgern, weil Sie entscheidende Punkte vergessen haben, nachdem Ihr Auto aufgebrochen wurde. Zu diesen gehören:          

  • Rufen Sie umgehend die Polizei an oder gehen Sie schnellstmöglich zur nächsten Polizeidienststelle, um Anzeige zu erstatten. Das ist unter anderem wichtig für Ihre Versicherung. Diese kann den Schaden nicht regulieren, wenn Sie ihn nicht zeitnah angezeigt haben.
  • Es handelt sich um einen Diebstahl von Portemonnaie oder elektronischen Geräten? Lassen Sie schnellstmöglich EC-, Kredit- und eventuell SIM-Karten des Smartphones, Tablets oder Notebooks sperren.
  • Schauen Sie sich genau in der näheren Umgebung Ihres Autos um. Manch ein Dieb wirft leere Taschen, Geldbörsen oder Ausweispapiere gleich in der Nähe weg.
  • Überprüfen Sie, was genau fehlt. Erstellen Sie eine detaillierte Liste der gestohlenen Gegenstände. Falls möglich, sollten Sie auch genaue Produktbezeichnungen, Gerätenummern oder Fotos der gestohlenen Dinge sammeln.
  • Melden Sie den Diebstahl aus dem Auto umgehend Ihrer Versicherung. Diese benötigt in der Regel: eine genaue Beschreibung des Tathergangs, das polizeiliche Aktenzeichen (u.U. auch das Polizeiprotokoll) und eine Liste der gestohlenen Gegenstände mit Anschaffungswert, Beschreibung und Alter. Fügen Sie – falls vorhanden – relevante Rechnungen hinzu.
  • Stimmen Sie sich mit Ihrem Versicherer über die Reparatur der Schäden ab. Lassen Sie diese schnellstmöglich reparieren, damit Ihr Auto wieder geschützt ist. Leiten Sie die Rechnung dafür an Ihre Teilkaskoversicherung weiter.
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Michael Hormann
Autor/-in
Michael Hormann beschäftigt sich schon seit Jahren mit Sicherheitstechnik und der Frage: "Wie schützt man sich und sein Heim am besten?" Neben der rechtlichen Lage interessiert ihn vor allem auch, wie man die eigene Sicherheit praktikabel und kostengünstig umsetzt. Seit fast zehn Jahren gibt er sein Wissen an seine Leserinnen und Leser weiter.
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