2500 Euro Bußgeld: Impfgegnern droht hohe Geldstrafe
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2500 Euro Bußgeld: Impfgegnern droht hohe Geldstrafe

Immer weniger Kinder sind beim Eintritt in den Kindergarten geimpft. Dem soll nun ein Gesetzesentwurf von Bundesgesundheitsminister Gröhe entgegenwirken. Demnach erwartet uneinsichtige Eltern ein hohes Bußgeld, wenn sie sich der verpflichtenden Impfberatung entziehen.

Ab Juni könnte es für Impfgegner richtig teuer werden: Ein neuer Gesetzesentwurf von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sieht eine Strafe von bis zu 2500 Euro vor, wenn sich diese einer Impfberatung verweigern. Bereits nächste Woche soll der Entwurf im Bundestag beschlossen werden.

Kitas müssen Eltern dem Gesundheitsamt melden

Der Gesetzesentwurf ist eine Reaktion auf die angestiegenen Infektionszahlen, erst letzte Woche wurde der Fall einer 37-jährigen Mutter publik, die in Essen an einer Masern-Erkrankung starb. Gröhe hatte bereits ein Gesetz angekündigt, in dem Kitas künftig den Gesundheitsämtern Eltern melden müssen, wenn diese eine Impfberatung ablehnen. Zusätzlich erwartet uneinsichtige Eltern ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro. Mit diesem Ansatz spricht sich der Gesundheitsminister klar gegen eine Impfpflicht und für mehr Aufklärungsarbeit aus.

Gegen den Willen der Mutter: Vater darf Tochter trotzdem impfen

Die Bedenken gegenüber der Schutzimpfung bei Kindern sind in einigen Teilen der Bevölkerung immer noch sehr groß, ebenso bei einer Mutter in Thüringen. Sie befürchtete Impfschäden bei ihrer Tochter und wollte sie gegen den Willen des Vaters nicht impfen lassen. Dazu hat der Bundesgerichtshof (BGH) klar Stellung bezogen und verlässt sich lieber auf die medizinischen Standards. Das Kind darf also gegen den Willen der Mutter geimpft werden.

Im Zweifel für die Impfung

Als Impfgegnerin wollte die Mutter ihrer Tochter nicht die üblichen Schutzimpfungen verabreichen lassen. Als Impfbefürworter bestand der getrennt lebende Vater darauf, dass seine Tochter alle offiziell empfohlene Impfungen bekommt. Er ging vor Gericht und bekam Recht. Die Entscheidung über den Impfschutz habe für das Kind eine erhebliche Bedeutung, in einem solchen Fall darf ein Familienrichter dem Impfbefürworter zur Durchsetzung verhelfen, so der BGH in seinem Urteil. Die Entscheidungsbefugnis liegt demnach beim Vater, weil sein Lösungsvorschlag dem Wohl des Kindes besser gerecht wird.

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