Altöl entsorgen: Das müssen Sie bei der Öl-Entsorgung beachten
Darum ist die Öl-Entsorgung so streng reglementiert
Durch nur einen Liter ausgelaufenes Öl kann eine ganze Million Liter Trinkwasser verunreinigt werden. Es ist giftig für Tiere, Menschen und Pflanzen und kann daher bei unsachgemäßer Handhabung immensen Schaden anrichten. Behalten Sie das immer im Hinterkopf, wenn Sie überlegen, ob Sie den Ölwechsel beim Auto wirklich selbst vornehmen möchten. Die sogenannte Altölverordnung regelt die Möglichkeiten, nach denen Verbraucher Altöl entsorgen können.
Verkäufer sind verpflichtet zur Rücknahme
Wenn Sie Öl kaufen, sollten Sie die Quittung dafür sorgfältig aufbewahren. Werfen Sie direkt beim Kauf einen Blick darauf und prüfen Sie, ob Sie dem Bon entnehmen können, was für eine Art Öl Sie erstanden haben. Ist das nicht ersichtlich, bitten Sie den Verkäufer darum, dass er es kenntlich macht. Diese Vorsichtsmaßnahme hat einen wichtigen Grund: Jeder Händler, der Öl verkauft, ist gesetzlich dazu verpflichtet, die gleiche Menge an gebrauchtem Öl auch wieder zurückzunehmen – und zwar unentgeltlich.
Natürlich ist es für die Händler nicht ideal, wenn Sie bei ihnen das gebrauchte Öl zurückgeben. Schließlich haben sie dann den Aufwand mit der Öl-Entsorgung. Manche Händler versuchen daher, sich vor ihrer Pflicht zu drücken. Deshalb ist es besser, wenn Sie die Quittung aufheben, weil Sie so beweisen können, dass Sie das Öl ursprünglich in diesem Geschäft gekauft haben.
Selbst Altöl entsorgen bei Schadstoffsammelstellen
Wie Sie außer bei Händlern in Ihrer Nähe Altöl entsorgen können, ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt. Zumeist aber können Sie den gefährlichen Stoff gegen eine geringe Gebühr bei Schadstoffsammelstellen abgeben. Wo Sie diese Sammelstellen finden, erfahren Sie im Internet beim Umwelt- oder Ordnungsamt oder auch in Geschäften, die Öl verkaufen: Sie müssen ihren Kunden raten können, wo die Öl-Entsorgung möglich ist, wenn sie es nicht selbst annehmen. Oder Sie werfen einfach einen Blick unter diesen Artikel – dort finden Sie Ansprechpartner in Ihrer Nähe.
Achten Sie grundsätzlich darauf, dass Ihr Altöl nicht verunreinigt ist: Es darf keine Lösemittel oder Bremsflüssigkeit enthalten, ebenso wenig wie PCB und chlorhaltige Flüssigkeiten. Sonst kann es nicht durch Raffination zu Frischöl umgewandelt oder durch Verbrennung entsorgt werden. Händler können die Annahme von verunreinigtem Altöl verweigern, selbst wenn Sie den Bon dabei haben.