Namensänderung nicht zulässig: Mann darf sich nicht James Bond nennen
Namensänderung zu James Bond nicht erlaubt
In die Rolle eines Geheimagenten schlüpfen – wollten wir das nicht alle schon einmal? Ein Mann aus Rheinland-Pfalz hat genau das versucht. Seit langem war er mit seiner Familie in Streit und hielt es für unzumutbar länger seinen Familiennamen zu tragen. Er ging zur Gemeinde und beantragte eine Namensänderung in James Bond. Bewilligt wurde ihm dieser Antrag jedoch nicht und er klagte auf sein Recht.
Änderung des Namens wegen familiärer Probleme
Kurz und prägnant James Bond wollte er sich nennen oder zumindest eine Kombination daraus mit seinem Vornamen. Immerhin hatten ihm bereits mehrere Ärzte zu der Namensänderung geraten. Dennoch wies das VG Koblenz die Klage des Mannes ab. In dem Urteil hieß es, dass familiäre Probleme keine Namensänderung Namensänderungen in James Bond rechtfertigen. Als Grund für den Änderungswunsch gab der Mann an, von seinem Vater und seinem Onkel seit Jahren beleidigt worden zu sein. Eine plausible Erklärung was die Änderung des Namens daran ändern sollte, konnte er allerdings nicht angeben.
Es gibt nur einen James Bond
Außerdem: Das deutsche Namensrecht hätte dem Antragssteller diesen Namen sowieso nicht bewilligt. Der Grund: „James Bond“ als Name wird immer mit dem fiktiven Charakter aus Ian Flemings Büchern in Verbindung gebracht werden. Eine solche Namensänderung ist damit grundsätzlich nicht möglich.