Illegaler Download
Was ist Filesharing?
Filesharing ist eine Tauschbörse im Internet. Als Nutzer haben Sie die Möglichkeit urhebergeschützte Musiktitel, Videos oder gar ganze Filme mit anderen Nutzern zu tauschen und das unentgeltlich. Legal ist das Filesharing bei freier Software und Werken, bei denen die Schutzfrist des Urheberrechtsgesetzes abgelaufen ist. Sobald bei einer Tauschbörse keine Zustimmung der Rechtsinhaber vorliegt, bewegen Sie sich auf illegalem Terrain. Auch schon der Download und nicht nur der Upload ist nach § 19a UrhG illegal:
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 19a Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.
Was ist Streaming?
Unter Streaming versteht man die Echtzeit-Übertragung von Werken wie Filme oder Musik. Video- und Audiodateien werden in diesem Fall ohne Download übertragen. Die Daten werden für einen kurzen Moment zwischengespeichert, um beispielsweise einen Film in guter Qualität sehen zu können. Kostenpflichtige Anbieter wie Netflix, Amazon Video oder Maxdome zahlen den Urhebern die jeweiligen Gebühren, damit die Filme und Serien auf den Plattformen abgespielt werden können.
Wann mache ich mich strafbar?
Nach § 2 des Urhebergesetzes sind folgende Werke geschützt:
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
2. Werke der Musik;
3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
Neben den legalen Anbietern gibt es illegale Streamingdienste, die Raubkopien der Werke zur Verfügung stellen. Umstritten war lange, inwieweit ein Nutzer oder eine Nutzerin sich strafbar macht, wenn er oder sie sich die urhebergeschützten Werke lediglich anguckt, ohne diese vorher zu uploaden geschweige denn zu downloaden. Der Europäische Gerichtshof erteilte 2017 ein Urteil (EuGH, Urteil vom 26. April 2017, Az. C 527/15) nach dem auch schon allein das Ansehen eine Verletzung des Urheberrechts ist. Abmahnungen sind eher unwahrscheinlich, da in den meisten Fällen des illegalen Streaming die IP-Adressen nicht gespeichert werden. Nichtsdestotrotz bewegen Sie sich in einer illegalen Grauzone oder verstoßen sogar gesetzlich gegen das Urhebergesetz, sollten Sie ein urheberrechtlich geschütztes Werk downloaden oder bloß streamen.
Welche Kosten können auf Sie zukommen?
Möglich ist, dass die IP-Adresse nachvollzogen werden kann und Nutzer oder Nutzerinnen so eine Abmahnung erhalten. Diese sollte ernst genommen werden, da ansonsten weitere gerichtliche Kosten durch einstweilige Verfügungen drohen. Die Abmahnung weist auf einen Rechtsverstoß hin. Auf solch eine Abmahnung folgt häufig eine Unterlassungserklärung. Damit wird ein sofortiges Unterlassen der verletzenden Handlung verlangt. Zu der Unterlassungserklärung kommt noch ein Schadenersatz sowie die Übernahme der gegnerischen Anwaltskosten hinzu. Hier kann es schnell zu einem Wert von 1.000 Euro kommen.
Bei einer Abmahnung sollten Sie sich möglichst schnell juristische Beratung holen, die Sie im weiteren Verlauf helfen kann. Hier finden Anwälte für Strafrecht in Ihrer Nähe.
Wie hoch das Risiko ist tatsächlich angezeigt zu werden, erfahren Sie hier.