Gefesselt und nackt zurückgelassen: Mildes Urteil gegen Ex-Frauen
Mit der milden Strafe bekundete das Gericht seine Ansicht, dass die Frauen nicht aus Rache gehandelt hatten. Die Tat sei eher als untauglicher Versuch zu werten, sich aus einer ausweglos wirkenden Lage zu befreien. Der Vorsitzende Richter führte in seiner Begründung aus: „Die Frauen standen unter erheblichem psychischen Druck und wollten nur erreichen, dass er (das spätere Opfer) sie in Ruhe lässt."
Rache am Ex: Viele Fragen offen
Der genaue Tatablauf ist auch nach dem Urteilsspruch ungeklärt. So konnten die Männer, die das Opfer verprügelt, entkleidet und mit dem Tod bedroht hatten, bis heute nicht ermittelt werden. Nicht einmal die genaue Zahl der Beteiligten stand am Ende des Prozesses fest.
Nach Darstellung der Frauen hatten sie die nicht identifizierten Männer zuvor zufällig kennengelernt. Diese hätten ihre Hilfe angeboten, nachdem sie ihre Verzweiflung erkannt hatten. Später habe man sich dann mit dem Ex verabredet, der daraufhin von den Unbekannten verschleppt und misshandelt wurde.
Die Frauen sagten aus, trotz der geplanten Verabredung habe es keinen konkreten Tatplan gegeben. Sie selbst hätten während der Entführung im Auto gewartet. Die Situation sei dann außer Kontrolle geraten. Beide Frauen bereuten vor Gericht zugleich, nicht gegen die Gewalttat vorgegangen zu sein. Allerdings hätten sie gewünscht, dass der Ex-Partner auch mal eine solche Angstsituation erlebe.
Das Urteil erging wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Eine der Täterinnen war früher mit dem Opfer verheiratet, die andere mit ihm liiert.