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Erbschaftssteuer

Was kostet eine Erbschaftssteuer?

Erbschaftssteuer: Welche Freibeträge gelten für wen?

Beim Erben gibt es gewisse Freibeträge, bei denen keine Erbschaftsteuer fällig wird. Diese richten sich einerseits nach dem Verhältnis zwischen vererbender und erbender Person, andererseits nach der Erbschaftsteuerklasse. Die Erbschaftssteuerklasse richtet sich nach dem Verhältnis der vererbenden und der erbenden Person. So gehören Eheleute und Kinder zur Erbschaftssteuerklasse I, Geschwister, Schwiegereltern, Stiefkinder und geschiedene Eheleute zur Erbschaftssteuerklasse II, und Erbende, die nicht miteinander verwandt sind, zur Erbschaftssteuerklasse III.

  • Ehepartner:innen: 500.000 Euro bei Erbschaftsteuerklasse I
  • Kinder: 400.000 Euro bei Erbschaftsteuerklasse I
  • Enkelkinder: 200.000 Euro bei Erbschaftsteuerklasse I
  • Eltern / Großeltern: 100.000 Euro bei Erbschaftsteuerklasse I
  • Entfernte Verwandte (z.B. Geschwister, Neffen und Nichten): 20.000 Euro bei Erbschaftsteuerklasse II
  • Keine Verwandtschaft: 20.000 Euro bei Erbschaftsteuerklasse III

Erbschaftsteuer: Wie hoch ist sie?

Folgende Steuersätze gelten bei der Erbschaftseuer:

Steuerklasse

Wert über Steuerfreibetrag hinaus

Steuersatz

I

bis 75.000 Euro

7 %

bis 300.000 Euro

11 %

bis 600.000 Euro

15 %


bis 6.000.000 Euro

19 %

bis 13.000.000 Euro

23 %

bis 26.000.000 Euro

27 %

> 26.000.000 Euro

30 %

II

bis 75.000 Euro

15 %

bis 300.000 Euro

20 %

bis 600.000 Euro

25 %

bis 6.000.000 Euro

30 %

bis 13.000.000 Euro

35 %

bis 26.000.000 Euro

40 %

> 26.000.000 Euro

43 %

III

bis 6.000.000 Euro

30 %

> 6.000.000 Euro

50 %

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