Erbschaftssteuer
Erbschaftssteuer: Welche Freibeträge gelten für wen?
Beim Erben gibt es gewisse Freibeträge, bei denen keine Erbschaftsteuer fällig wird. Diese richten sich einerseits nach dem Verhältnis zwischen vererbender und erbender Person, andererseits nach der Erbschaftsteuerklasse. Die Erbschaftssteuerklasse richtet sich nach dem Verhältnis der vererbenden und der erbenden Person. So gehören Eheleute und Kinder zur Erbschaftssteuerklasse I, Geschwister, Schwiegereltern, Stiefkinder und geschiedene Eheleute zur Erbschaftssteuerklasse II, und Erbende, die nicht miteinander verwandt sind, zur Erbschaftssteuerklasse III.
- Ehepartner:innen: 500.000 Euro bei Erbschaftsteuerklasse I
- Kinder: 400.000 Euro bei Erbschaftsteuerklasse I
- Enkelkinder: 200.000 Euro bei Erbschaftsteuerklasse I
- Eltern / Großeltern: 100.000 Euro bei Erbschaftsteuerklasse I
- Entfernte Verwandte (z.B. Geschwister, Neffen und Nichten): 20.000 Euro bei Erbschaftsteuerklasse II
- Keine Verwandtschaft: 20.000 Euro bei Erbschaftsteuerklasse III
Erbschaftsteuer: Wie hoch ist sie?
Folgende Steuersätze gelten bei der Erbschaftseuer:
Steuerklasse | Wert über Steuerfreibetrag hinaus |
Steuersatz |
---|---|---|
I |
bis 75.000 Euro |
7 % |
bis 300.000 Euro |
11 % |
|
bis 600.000 Euro |
15 % |
|
bis 6.000.000 Euro |
19 % |
|
bis 13.000.000 Euro |
23 % |
|
bis 26.000.000 Euro |
27 % |
|
> 26.000.000 Euro |
30 % |
|
II |
bis 75.000 Euro |
15 % |
bis 300.000 Euro |
20 % |
|
bis 600.000 Euro |
25 % |
|
bis 6.000.000 Euro |
30 % |
|
bis 13.000.000 Euro |
35 % |
|
bis 26.000.000 Euro |
40 % |
|
> 26.000.000 Euro |
43 % |
|
III |
bis 6.000.000 Euro |
30 % |
> 6.000.000 Euro |
50 % |