Betriebliche Altersvorsorge kündigen: Hohe Hürden für Arbeitnehmer
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Betriebliche Altersvorsorge kündigen: Hohe Hürden für Arbeitnehmer

Die betriebliche Altersvorsorge wird vom Staat gefördert und von Politikern gelobt. Wer jedoch einen entsprechenden Vertrag abschließt, sollte wissen, dass er sich auf viele Jahre bindet. Arbeitnehmer können die betriebliche Altersvorsorge nicht kündigen, bevor das rentennahe Alter erreicht wird. Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten es gibt, wenn Sie einen Altersvorsorgevertrag nicht mehr weiterführen wollen.

Betriebliche Altersvorsorge kündigen: Direktversicherungen und andere Formen 

Die betriebliche Altersvorsorge gibt es in mehreren Varianten. Was damit passiert, wenn der Arbeitnehmer aus dem Unternehmen ausscheidet, hängt davon ab, um welche Art von Altersvorsorge es sich handelt:

Betriebsrente vom Arbeitgeber: Anwartschaft

Der wichtigste Unterschied zum Thema betriebliche Altersvorsorge kündigen: Wer kommt für die betriebliche Altersvorsorge auf? Wenn der Arbeitgeber allein für die Betriebsrente zahlt, gibt es keinen Grund zum betriebliche Altersvorsorge kündigen. Denn an einer bestimmten Zeit des Erhalts der betrieblichen Altersvorsorge unterliegen Sie einer sogenannten Anwartschaft. Die Anwartschaft deutet auf die Unverfallbarkeit Ihrer Beiträge ein, unabhängig von Ereignissen wie des Arbeitsplatzverlustes oder Ähnliches.

Dank der entstehenden Anwartschaft hat der Arbeitnehmer außerdem seit 2005 das Recht, diese Ansprüche zu einem neuen Arbeitgeber mitzunehmen. Der Vertrag kann dann dort weitergeführt werden. Besteht daran kein Interesse, können Arbeitnehmer ihren Vertrag beim alten Arbeitgeber einfach ruhen lassen – beim Eintritt in den Ruhestand erhalten sie die Betriebsrente.

Betriebliche Altersvorsorge kündigen: Entgeltumwandlung und Direktversicherung

Anders sieht es aus, wenn der Arbeitnehmer für die Beiträge aufkommt. In diesem Fall geschieht eine teilweise Entgeltumwandlung, der Arbeitgeber zahlt die Beiträge in eine Direktversicherung ein, die er für den Arbeitnehmer abschließt. Diese Beiträge gehören selbstverständlich von Anfang an dem Arbeitnehmer. Die betriebliche Altersvorsorge kündigen ist bei Direktversicherungen allerdings nicht möglich, der Arbeitnehmer muss bei einem Jobwechsel daher prüfen, was mit dem Vertrag geschehen soll.

Haben Sie eine betriebliche Altersvorsorge?

Betriebliche Altersvorsorge kündigen: Rückkaufswert auszahlen?

Die vorzeitige Auszahlung vom sogenannten Rückkaufswert ist in der Regel vom Gesetzgeber untersagt. Die Möglichkeit eines Rückkaufs würde bedeuten, dass Direktversicherungen vor dem Eintritt des Rentenalters gekündigt werden können. Die Auszahlung des Rückkaufswert wäre lediglich bei privaten Lebens- und Rentenversicherungen möglich. Der Grund: Der Staat fördert die betriebliche Altersvorsorge mit steuerlichen Vorteilen, dafür muss der Vertrag allerdings bis ins Rentenalter laufen – frühestens mit 60 Jahren kann man sich das Kapital auszahlen lassen. Ein vorzeitiger Rückkauf ist in diesen Verträgen daher ausgeschlossen.

Was ist der Widerrufsjoker?

Die betriebliche Altersvorsorge kündigen kann in Ausnahmefällen durch einen Widerrufsjoker erfolgen. Der Widerrufsjoker besagt, dass im Falle einer fehlerhaften Klausel im Abwicklungsvertrag ein Recht auf Kündigung bei den Vertragsinhabern besteht. In der Regel handelt es sich beim Vertragsinhaber um den Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer wird in diesem Falle ein Bezugsrecht eingeräumt. Mit dem Widerrufsjoker die betriebliche Altersvorsorge kündigen kann er dann zwar nicht, aber: alle "natürlichen" Personen, die in den Vertrag involviert (also auch der Arbeitnehmer) sind haben somit das Recht, in die Verbraucherinformationen eingeweiht zu werden.

Das können Sie tun

Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, arbeitslos werden oder aus anderen Gründen die Beiträge selbst nicht mehr aufbringen wollen, können zwar nicht die betriebliche Altersvorsorge kündigen, aber Sie können den Vertrag beitragsfrei stellen. Dann ruht die Direktversicherung, das Kapital wächst natürlich auch weniger schnell. Das angesparte Vermögen wird bei Erreichen der Altersgrenze als Einmalbetrag oder Rente ausgezahlt.

Betriebliche Altersvorsorge: kündigen nein, mitnehmen ja

Die betriebliche Altersvorsorge kündigen und den Rückkaufswert auszahlen lassen ist nicht möglich. Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, können Sie das Guthaben allerdings auf einen Vorsorgevertrag beim neuen Arbeitgeber überschreiben lassen. Besonders gute Konditionen oder niedrige Kosten beim alten Arbeitgeber werden aber möglicherweise nicht übernommen. Sie können den Vertrag auch privat selbst fortführen, was Vorteile bezüglich der Sozialabgaben in der Auszahlungsphase hat. Oder Sie lassen den alten Vertrag ruhen und schließen beim neuen Arbeitgeber einen neuen Vertrag ab.

Es ist im Übrigen auch nicht möglich, die betriebliche Altersvorsorge zu beleihen. Sie kommen an das angesparte Kapital also tatsächlich nicht heran. Da die betriebliche Altersvorsorge kündigen meist nicht möglich ist, sollten Sie sich vor dem Abschluss einer Direktversicherung mit Gehaltsumwandlung gut informieren. In vielen Fällen ist nämlich die private Vorsorge rentabler und kostengünstiger. Diese können Sie auch im Gegensatz zur betrieblichen Altersvorsorge kündigen.

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