BAföG-Rückzahlung
Was ist BAföG?
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) ist eine staatliche Sozialleistung, die unabhängig von sozialem oder wirtschaftlichem Status einer Person eine Ausbildung oder Studium ermöglichen soll. Voraussetzung der Ausbildungsförderung ist die Immatrikulation an einer Hochschule, einer höheren Fachschule oder einer Akademie sowie der Besuch einer allgemeinbildenden oder beruflich qualifizierten Schule. Ebenso ist die „Bedürftigkeit“ eine weitere Voraussetzung, um BAföG Gelder generieren zu können. Diese Bedürftigkeit errechnet sich in den meisten Fällen aus dem Einkommen und Vermögen der Eltern, kann aber auch vom Verdienst des oder der Lebenspartner*in abhängig sein.
Wie Sie BAföG beantragen können, erfahren Sie hier.
Wie viel BAföG muss zurückgezahlt werden?
Ein Teil der staatlichen Sozialleistung muss nach dem Studium oder ähnlichem wieder zurückgezahlt werden. Hierbei handelt es sich um die Hälfte des Zuschusses, die als zinsloses Darlehen zur Verfügung gestellt wurde. Für die Rückzahlung des Darlehensanteils haben Studierende in der Regel höchstens 20 Jahre Zeit. Die Gelder werden in maximal 77 monatlichen Raten von 130 Euro an das Bundesverwaltungsamt in Köln zurückgezahlt. Die monatlichen Raten erfolgen alle drei Monate (Summe von 390 Euro) und beginnen 5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit. Übrigens: Egal wie hoch der monatliche BAföG-Beitrag war, insgesamt darf der Wert der Rückzahlung 10.010 Euro nicht überschreiten.
Von BAföG-Rückzahlungen freistellen
Ist aufgrund des zu geringen Einkommens nach dem absolvierten Studium die Nachzahlung nicht möglich – eventuell aufgrund von Arbeitslosigkeit – kann eine Freistellung von der Rückzahlung beantragt werden. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um einen Erlass der Schulden, sondern lediglich um einen temporären Stopp der Zahlungen. Erhöht sich das Einkommen wieder und liegt über der Hälfte der Einkommensgrenze, werden die Rückzahlungen fortgeführt.
Weitere Informationen über die Rechtslage einer BAföG-Rückzahlung, erhalten Sie hier.
Quellen: