Spätabtreibung: Wie sieht die gesetzliche Regelung in Deutschland aus?
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Spätabtreibung: Wie sieht die gesetzliche Regelung in Deutschland aus?

Eine Spätabtreibung kann in Deutschland nur in besonderen Fällen vorgenommen werden, wenn die körperliche oder seelische Gesundheit der Mutter ernsthaft gefährdet ist. Die strenge gesetzliche Regelung soll verhindern, dass ein Ungeborenes allein aufgrund einer Behinderung abgetrieben wird.

Was ist eine Spätabtreibung?

Von einer Spätabtreibung spricht man, wenn die Schwangerschaft in einer Phase abgebrochen wird, in der der Fötus theoretisch außerhalb des Mutterleibs überlebensfähig wäre. Dies ist in der Regel ab der 24. Schwangerschaftswoche der Fall. Schwangere dürfen bis dahin straffrei abtreiben, wenn eine bestimmte gesetzliche Regelung erfüllt ist. Allerdings dürfen Ärzte eine Standard-Abtreibung nur bis zur zwölften Schwangerschaftswoche durchführen, sodass zum Teil auch ein Abbruch ab der 13. Schwangerschaftswoche als Spätabtreibung gilt. Bei der Spätabtreibung wird das ungeborene Kind mittels einer Injektion getötet und muss dann totgeboren werden.

Gesetzliche Regelung: Wann kommt eine Spätabtreibung infrage?

Die gesetzliche Regelung zu Schwangerschaftsabbrüchen sieht in Deutschland generell vor, dass diese nur von einem Arzt mit der Einwilligung der Schwangeren vorgenommen werden dürfen. Die Schwangere muss überdies nachweisen, dass sie an einer sogenannten Schwangerschaftskonfliktberatung teilgenommen sowie anschließend eine Bedenkfrist von drei Tagen eingehalten hat.

Eine Abtreibung innerhalb der Standardfrist ist dann straffrei, wenn diese Bedingungen erfüllt sind und entweder eine medizinische oder kriminologische Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch spricht. Kriminologische Gründe liegen etwa vor, wenn die Schwangerschaft Folge einer Vergewaltigung ist.

Eine Spätabtreibung hingegen darf nur dann erfolgen, wenn medizinische Gründe den Abbruch notwendig machen. Das bedeutet, dass das Leben der Schwangeren im Falle einer Geburt in Gefahr wäre oder ihre körperliche beziehungsweise seelische Gesundheit unzumutbar beeinträchtigt würde. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn bei dem ungeborenen Kind eine starke Behinderung festgestellt wird und/oder wenn die Schwangere Gefahr läuft, eine schwere Depression bis hin zu Suizidgedanken zu entwickeln, sollte ihr Kind geboren werden.

Wann eine Spätabtreibung verboten ist

Manche Behinderungen und Fehlbildungen können Ärzte erst nach dem dritten Monat erkennen. Sie alleine genügen allerdings nicht als Grund für eine Spätabtreibung. Sofern der Mutter zuzumuten ist, das Kind trotz allem großzuziehen, indem sie zum Beispiel entsprechende Unterstützung bekommt, ist der späte Schwangerschaftsabbruch verboten. Zudem müssen Betroffene nach der Schwangerschaftskonfliktberatung zwingend die Bedenkzeit von drei Tagen einhalten. So soll sichergestellt werden, dass werdende Mütter nicht im ersten Schock vorschnell handeln und sich zu einer Spätabtreibung entscheiden, die sie später bereuen würden.

Disclaimer: Dieser Text enthält nur allgemeine Hinweise und ist nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung geeignet. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Alle individuellen Fragen, die Sie zu Ihrer Erkrankung oder Therapie haben, besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt.
GS
Gisèle Schneider
Autor/-in
Gesunde Ernährung und Sport sind für Gisèle Schneider nicht nur im Alltag wichtige Themen. Seit Jahren behandelt Sie in Ihren Artikeln Fragen rund um Sport, Ernährung und Medizin.
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