Pflegetagebuch führen: Richtig dokumentieren für die Pflegeversicherung
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Pflegetagebuch führen: Richtig dokumentieren für die Pflegeversicherung

Wenn Sie zu Hause einen beeinträchtigten Angehörigen pflegen, sollten Sie für die Pflegeversicherung ein Pflegetagebuch führen. Dies hilft dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen bei der Bestimmung der Pflegestufe. Allerdings gibt es bestimmte Besonderheiten, die Sie bei der Dokumentation Ihrer Hilfeleistungen beachten müssen.

Warum ein Pflegetagebuch führen?

Damit die Pflegeversicherung den Fall möglichst genau einschätzen kann, sollten Sie all Ihre Hilfeleistungen auflisten und dazuschreiben, wie viel Zeit sie in Anspruch nehmen. Wenn Sie keine ausgebildete Pflegekraft sind, brauchen Sie dafür nämlich auf jeden Fall mehr Zeit als die Fachleute. Die genaue Dokumentation geht dann an den Gutachter des Medizinischen Hilfsdienstes. Er besucht Sie nach dem Antrag bei der Pflegeversicherung zu Hause und macht sich ein Bild von der Situation. Da ein Besuch aber nicht ausreicht, weil die Dauer der Pflegeleistungen ja auch stark von der Tagesform der zu pflegenden Person abhängt, hilft das Tagebuch bei der Einstufung des Falls.

Seien Sie möglichst genau

Als Laie würde man dazu neigen, einfach für die morgendlichen Abläufe “aufstehen, waschen und anziehen” anzugeben und die benötigte Zeit dazuzuschreiben. Das ist für die Pflegeversicherung aber nicht ausreichend. Wenn Sie ein Pflegetagebuch führen, sollten Sie jede einzelne Verrichtung festhalten, etwa das Anreichen eines Getränks, die Hilfe beim Aufstehen, den Gang ins Bad, die Entleerung von Darm oder Blase, das Waschen, das Anziehen, den Gang in die Küche zum Frühstücken usw. Es ist nicht nötig, dass Sie die Zeit auf die Sekunde genau stoppen, aber auf die Uhr schauen sollten Sie schon: Es reicht für den Gutachter, wenn Sie etwa zwei Wochen lang minutiös ein Pflegetagebuch führen.

Oftmals bietet die Pflegeversicherung selbst Formulare auf ihrer Homepage an, die Sie herunterladen und in die Sie die täglichen Pflegeleistungen eintragen können. Allerdings sind Sie nicht verpflichtet, diese Formulare zu nutzen; Sie können auch ein eigenes Pflegetagebuch führen. Das sollten Sie vor allem dann tun, wenn Tätigkeiten, die Sie jeden Tag ausüben, nicht im Formular aufgelistet sind. Orientieren Sie sich aber ruhig an der äußeren Form des Formulars, diese ist oft gut durchdacht und praktisch, etwa, wenn man bestimmte Aktivitäten wie Händewaschen mit ihrer Anzahl pro Tag angeben kann.

Die verschiedenen Bereiche für die Hilfestellung

Die Hilfestellungen, die Sie täglich geben, gehören verschiedenen Bereichen an: Die Körperpflege umfasst das Duschen oder das Waschen des Körpers und des Gesichts, das Rasieren, das Waschen, Kämmen oder Bürsten der Haare, das Zähneputzen sowie die Entleerung von Darm und Blase. Zur Mobilität hingegen zählen Aktivitäten wie das Aufstehen und das Zubettgehen, das An- und Ausziehen, das Treppensteigen und Gehen sowie das Verlassen und das Wiederbetreten der Wohnung.

Die Ernährung umfasst das Zubereiten, Herrichten und Verzehren von Lebensmitteln ebenso wie das eventuelle Versorgen mit Sondenkost. Und in den Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung fallen etwa Einkaufen, Putzen, Kochen, Spülen, Wäsche waschen und Heizen.

Besonderheiten notieren

Manche Aktivitäten führen Sie nicht täglich durch. Machen Sie einen entsprechenden Vermerk, wenn Sie das Pflegetagebuch führen, etwa, wenn Sie der zu pflegenden Person zweimal in der Woche die Haare waschen.

Es gibt sogenannte Zeitkorridore, die für die Pflegeversicherung entwickelt wurden und die anzeigen, wie lange eine Aktivität bei der Pflege durch Laien in etwa dauert. Brauchen Sie deutlich länger, können Sie Faktoren anführen, die erschwerend und verzögernd wirken. Dazu kann etwa zählen, dass die zu pflegende Person unwillig reagiert und nicht kooperiert oder dass Schmerzen Pausen erforderlich machen. Auch ein besonders hohes Körpergewicht des Patienten ist ein solcher Faktor, und wenn Sie einer dementen Person bestimmte Abläufe erklären, kann auch das sehr lange dauern.

Arten der Hilfeleistung für die Pflegeversicherung angeben

In den meisten Formularen der Pflegeversicherung finden Sie die Abkürzungen “A”, “B”, “U”, “TÜ” und “VÜ”. Sie stehen für “Anleitung”, “Beaufsichtigung”, “Unterstützung”, “Teilweise Übernahme” und “Vollständige Übernahme”. Kreuzen Sie das Zutreffende an oder vermerken Sie es, wenn Sie ein eigenes Pflegetagebuch führen.

Die Anleitung oder Beaufsichtigung wird meist in Fällen geistiger Behinderung oder Verwirrung gebraucht: Der Patient kann die meisten Aktivitäten selbst durchführen, braucht dazu aber Erklärungen oder muss beaufsichtigt werden.

Unterstützung, teilweise und vollständige Übernahme sind vor allem Optionen bei körperlicher Beeinträchtigung. Unterstützung bedeutet, dass der Patient die Aktion selbst durchführen kann, aber etwa Hilfe bei der Vorbereitung braucht. Teilweise Unterstützung bedeutet, dass Sie bei der Aktion selbst helfen, vollständige, dass Sie sie ganz allein durchführen.

Disclaimer: Dieser Text enthält nur allgemeine Hinweise und ist nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung geeignet. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Alle individuellen Fragen, die Sie zu Ihrer Erkrankung oder Therapie haben, besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt.
GS
Gisèle Schneider
Autor/-in
Gesunde Ernährung und Sport sind für Gisèle Schneider nicht nur im Alltag wichtige Themen. Seit Jahren behandelt Sie in Ihren Artikeln Fragen rund um Sport, Ernährung und Medizin.
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