Masern: Symptome, Behandlung & Masern-Impfung
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Masern: Symptome, Behandlung & Masern-Impfung

Masern-Viren lösen eine Masern-Erkrankung aus. Masern-Viren sind hoch ansteckend und kommen weltweit vor. Bei etwa jedem zehnten Infizierten kommt es zu Komplikationen – die teils lebensbedrohlich sein können. Masern-Impfungen, beziehungsweise die Impfpflicht gegen Masern, haben die Masern-Erkrankungen in Deutschland stark reduzieren können.

Was sind Masern?

Masern sind keine Kinderkrankheit. Auch Erwachsene können sich infizieren. Eine Infektion mit Masern-Viren ist hoch ansteckend und alles andere als harmlos: Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zufolge treten bei jedem zehnten Betroffenen Komplikationen auf. Dazu zählen Mittelohrentzündungen, Lungenentzündungen, schwere Durchfälle und seltenere Gehirnentzündungen (Enzephalitis).

In schweren Fällen kann der Verlauf lebensbedrohlich werden. In Deutschland gab es in den vergangenen Jahren immer wieder Masern-Todesfälle. Infiziert sich eine Frau während der Schwangerschaft mit Masern, kann eine Früh- oder Fehlgeburt die Folge sein. Die Masern-Impfung schützt vor einer Masern-Infektion und so auch vor einem ernsten Krankheitsverlauf. Wirksame Medikamente gegen Masern-Viren gibt es nicht.

Masern-Impfung ist in Deutschland eine Pflicht-Impfung

Seit März 2020 gilt in Deutschland das Masernschutzgesetz, das eine Nachweispflicht einer Masern-Immunität bei allen Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr vor Eintritt in den Kindergarten, die Schule oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen vorsieht. Die Nachweispflicht gilt auch für Personalangehörige, die nach 1970 geboren wurden. Sie kann über den Impfausweis, das Kinderuntersuchungsheft oder ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.

Alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, müssen den Impfschutz nachweisen. Dies gilt auch für Personen, die bereits vier Wochen in einem Kinderheim betreut werden oder in einer Unterkunft für Geflüchtete untergebracht sind, sowie für in den genannten Einrichtungen und in Gesundheitseinrichtungen tätige Personen.

Wichtig: Für Kinder, die bereits am 1. März 2020 einen Kindergarten oder eine Schule besucht haben, sowie für Beschäftigte in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen galt zunächst eine Nachweisfrist bis 31. Juli 2021. Diese wurde nun ein weiteres Mal verlängert auf den 31. Juli 2022.

Masern-Viren werden von Mensch zu Mensch übertragen. Die Viren gelangen in die Umgebungsluft, wenn Infizierte husten, niesen, sprechen oder lachen (Tröpfcheninfektion). Die in der Luft schwebenden winzigen Speicheltröpfchen können von anderen eingeatmet werden. Selbst bei einem Abstand von einigen Metern Entfernung zur infizierten Person kann eine Ansteckung erfolgen. Die ersten Beschwerden treten ungefähr acht bis zehn Tage nach der Ansteckung auf. Nach durchgemachter Infektion ist man ein Leben lang immun.

Warum eine Impf-Pflicht gegen Masern?

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten beim Menschen. Die hohe Infektiosität plus das Risiko für schwere Krankheitsverläufe sowie die niedrige Impfquote sind Gründe für das 2020 eingeführte Masernschutzgesetzt. Die Masern-Impfpflicht hat das Ziel, den Impfschutz dort zu erhöhen, wo das Risiko für Masern-Übertragungen besonders hoch ist. Gefährdet für schwere Masern-Verläufe sind Säuglinge, Jugendliche und junge Erwachsene, die nicht geimpft sind, sowie Menschen mit geschwächtem Immunsystem, die nicht geimpft werden können.

Masern-Symptome

Eine Masern-Infektion beginnt meist mit hohem Fieber, Husten und Schnupfen sowie Entzündungen im Nasen-Rachen-Bereich und der Augen-Bindehaut. Erst einige Tage später entsteht der Masern-typische Hautausschlag. Dieser beginnt im Gesicht und hinter den Ohren und breitet sich schließlich über den gesamten Körper aus. Da eine Masern-Infektion das Immunsystem schwächt, ist das Risiko für Komplikationen erhöht. Laut RKI kann die Schwächung des Immunsystems Monate bis möglicherweise Jahre andauern. In dieser Zeit bestehe eine erhöhte Empfänglichkeit für Infektionen.

Masern-Impfung: Wie wird gegen Masern geimpft?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Masern-Impfung allen Kindern und allen nach 1970 geborenen Erwachsenen, die bisher nicht oder nur einmal geimpft wurden. In Deutschland ist die Masern-Impfung nicht als einzelner Impfstoff erhältlich. Die Masern-Impfung wird im Rahmen der Impfung gegen Mumps und Röteln (MMR-Kombinationsimpfstoff) verabreicht oder zusätzlich mit der Impfung gegen Windpocken (MMRV-Impfung). 

Zum ersten Mal wird im Alter von elf bis 14 Monaten geimpft, zum zweiten Mal im Alter von 15 bis 23 Monaten. Erst dann gilt die empfohlene Impfreihe zum Schutz vor Masern als vollständig und der Impfschutz ist gegeben. Wenn ein Kind schon früher in eine Kindertagesstätte geht, ist die Erstimpfung auch ab neun Monaten möglich. Die zweite Impfung sollte dann zu Beginn des zweiten Lebensjahres erfolgen. Ungeimpften Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen zwei und 17 Jahren sowie ungeimpften Erwachsenen rät die STIKO, die Impfung so schnell wie möglich nachzuholen.

Wie wirksam ist die Masern-Impfung?

Die Masernimpfstoffe sind Lebendimpfstoffe. Wie das RKI erklärt, werden die abgeschwächten Masernviren in embryonalen Hühnerzellen gezüchtet. Die Impfstoffe werden als Kombinationsimpfstoffe zusammen mit abgeschwächten Mumps- und Röteln- sowie auch zusätzlich in Kombination mit abgeschwächten Varizellenviren angeboten.

Die Impfung erzeuge sowohl eine „humorale als auch zellulär vermittelte Immunität“. Die durch die Impfung bewirkte IgM-Immunantwort sei nach etwa zwei bis drei Wochen nachweisbar. In zahlreichen, weltweit durchgeführten klinischen und Beobachtungsstudien sei eine Wirksamkeit der einmaligen Impfung gegen Masern von mindestens 92 Prozent bei Kindern und Jugendlichen im Alter bis 15 Jahre ermittelt worden. Für die zweifache Impfung gegen Masern sei im Durchschnitt eine Impfwirksamkeit von 95 Prozent bis 100 Prozent errechnet worden. Das RKI geht von einer lebenslangen Immunität nach zweimaliger Impfung aus.

Ungeimpft und Kontakt mit einem Masern-Kranken – was tun?

Wer Kontakt mit einem Masern-Erkrankten hatte und nicht geschützt ist, dem rät die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), sich möglichst innerhalb von drei Tagen eine MMR-Impfung als sogenannte Riegelungs-Impfung verabreichen zu lassen. Auch Säuglinge ab einem Alter von neun Monaten können geimpft werden, wenn Ansteckungsgefahr besteht. Damit könne der Ausbruch der Erkrankung unter Umständen noch verhindert oder der Verlauf abgeschwächt werden. 

Welche Nebenwirkungen kann die Masern-Impfung haben?

Der Masern-Impfstoff wird für alle Altersgruppen als sicher eingeschätzt. Unerwünschte Nebenwirkungen wurden bislang häufiger nach der ersten als nach der zweiten Impfung beobachtet. Häufig sind Lokalreaktionen wie Schmerzen, Schwellungen und Rötungen an der Einstichstelle. Des Weiteren können Erschöpfung, Kopfschmerzen und Fieber auftreten. Möglich ist auch, dass Geimpfte in der zweiten Woche nach der Impfung einen Hautausschlag (Impf-Masern) ausbilden. Dieser ist Experten zufolge nicht ansteckend und klingt nach wenigen Tagen wieder ab. Es ist bei Lebensimpfungen nicht ungewöhnlich, dass sich nach der Impfung ein leichtes Symptombild zeigt, welches der Erkrankung ähnelt, gegen die geimpft wurde.

Wer sollte sich nicht gegen Masern impfen lassen?

Wie das RKI mitteilt, wurden in Fallberichten bei Patienten mit einer Immunsuppression nach einer Impfung schwere Komplikationen wie eine Einschlusskörper-Enzephalitis oder Pneumonie beschrieben. Von einer Impfung wird abgeraten:

  • wenn eine Person bestimmte angeborene oder erworbene Störungen des Immunsystems aufweist, die eine mögliche unkontrollierte Vermehrung der abgeschwächten Erreger zur Folge haben könnte.
  • wenn eine Schwangerschaft besteht.
  • wenn Allergien gegen eine der Komponenten der Impfstoffe bekannt sind.
  • wenn akut Fieber über 38 Grad Celsius besteht oder eine schwere Erkrankung vorliegt.
Das Bundesverwaltungsgericht kam zu dem Schluss, dass eine Impfpflicht bei besonders ansteckenden Krankheiten, die Leben und Gesundheit anderer Menschen schwer gefährden, als zulässig erachtet wird. In einem solchen Fall rechtfertigt der Schutz der Gesundheit anderer Personen beziehungsweise der Allgemeinheit zur Abwehr von Seuchengefahren den gesetzlichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Personen, die in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen aufhalten oder tätig sind, können sich teilweise nicht selbst vor einer Masern-Infektion schützen und sind darauf angewiesen, dass Menschen in ihrem engen Umfeld geimpft sind und dadurch ihr Erkrankungsrisiko sinkt.
Nein. Das Gesetz sieht eine Ausnahme oder Befreiungsmöglichkeit aus religiösen Gründen nicht vor. Der Gesetzgeber hat nach den Erfahrungen aus anderen Ländern mit einer Impfpflicht nur eine Ausnahme für Personen vorgesehen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können.
Wie die BZgA mitteilt, wird die Masern-Schutzimpfung seit 1974 von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen. In der DDR bestand bereits seit 1970 eine Masern-Impfpflicht für alle Kinder. Es kann also davon ausgegangen werden, dass Personen, die vor 1971 geboren wurden, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine Masern-Erkrankung durchgemacht haben und durch diese immun gegen das Masern-Virus geworden sind.
Infobox Impfen

Impfungen gehören in der Medizin zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen. Doch keine Impfung kann 100-prozentig vor der Krankheit schützen, gegen die geimpft wurde. Kommt es trotz Impfung zu einer Infektion, ist der Verlauf in der Regel milder als bei ungeimpften Personen. Auch wenn Impfungen in den meisten Fällen gut vertragen werden, ist nicht auszuschließen, dass Impfreaktionen oder Impfnebenwirkungen auftreten.


Haben Sie Fragen zu Impfungen, Impfschutz, Impfreaktionen oder Impfnebenwirkungen oder sind Sie unsicher, ob Auffrischungsimpfungen anstehen, wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin. Nehmen Sie zum Gespräch den gelben Impfpass mit. Informieren Sie sich ausführlich über den Nutzen und mögliche Risiken, bevor Sie sich für oder gegen eine Impfung entscheiden.


Quellen:

Masernschutzgesetzt. Rechtliche Aspekte. Online-Information des Bundesministeriums für Gesundheit, dem Paul-Ehrlich-Institut (PAI), dem Robert Koch-Institut (RKI) sowie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): www.masernschutz.de.

Masern. Online-Information der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): www.infektionsschutz.de.

Masern. Online-Information des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG): www.gesundheitsinformation.de.

Masern. Online-Information des Robert Koch-Instituts (RKI).

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Schutzimpfung gegen Masern. Online-Information des Robert Koch-Instituts (RKI).

Faktenblatt „Masern-(Mumps-Röteln-)Impfung des Robert Koch-Instituts (RKI).

Impfkalender in 20 Sprachen. Online-Information des Robert Koch-Instituts (RKI).

Das Impfbuch für alle. Online-Information von dasimpfbuch.de.

Disclaimer: Dieser Text enthält nur allgemeine Hinweise und ist nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung geeignet. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Alle individuellen Fragen, die Sie zu Ihrer Erkrankung oder Therapie haben, besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt.
AL
Ann-Kathrin Landzettel
Autor/-in
Ann-Kathrin Landzettel M. A. ist Gesundheitsjournalistin aus Leidenschaft. Vor allem zwei Fragen treiben die geprüfte Gesundheits- und Präventionsberaterin an: Wie können wir lange gesund bleiben – und wie im Krankheitsfall wieder gesund werden? Antworten findet sie unter anderem im intensiven Austausch mit Ärztinnen und Ärzten sowie in persönlichen Gesprächen mit Patientinnen und Patienten. Seit fast zehn Jahren gibt sie dieses Wissen rund um Gesundheit, Medizin, Ernährung und Fitness an ihre Leserinnen und Leser weiter.
Ann-Kathrin Landzettel
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