Die Pflegeversicherung: Wie sie im Fall der Fälle hilft
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Die Pflegeversicherung: Wie sie im Fall der Fälle hilft

Seit dem 1. Januar 1995 ist die Pflegeversicherung ein fester Bestandteil der sozialen Versorgung Deutschlands. Welche Leistungen sie beinhaltet und wie die Pflegestufen aufgebaut sind, erfahren Sie im Folgenden.

Pflegeversicherung: Eine Definition

Die gesetzliche Pflegeversicherung schützt Menschen vor den Folgen einer möglichen Pflegebedürftigkeit, indem sie die Grundpflege und ein hauswirtschaftliches Einkommen sichert. Sie schafft so eine soziale Grundsicherung, die Betroffenen Schutz bietet. Auch wenn sie meist nicht alle Kosten abdeckt, die ein Pflegefall verursacht, bietet die Pflegeversicherung mit ihren jeweiligen Pflegestufen eine Kernsicherung. Finanziert wird die Pflegeversicherung zu gleichen Teilen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dabei ist jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, auch automatisch pflegeversichert.

Wer hat Anspruch auf Leistungen?

Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung mindestens für sechs Monate auf Hilfe im Alltag angewiesen sind. Des Weiteren ist es notwendig, einen bestimmten Zeitraum der Vorversicherung nachweisen zu können. Schließlich muss ein schriftlicher Antrag auf Leistungen gestellt werden.

Leistungen der Pflegeversicherung

Je nach Pflegebedarf gibt es drei Pflegestufen, denen der Antragsteller vom medizinischen Dienst der Krankenversicherung zunächst zugeordnet wird. Hier bedeutet Pflegestufe I, dass eine erhebliche Pflegebedürftigkeit vorliegt. Bei Stufe II ist ein schwerer und bei Stufe III schließlich schwerster Pflegebedarf vorhanden. Bei der Zuordnung ist entscheidend, wie hoch der Hilfebedarf bei Bedürfnissen der Grundpflege liegt. Je höher die Stufe, desto höher die von der Pflegeversicherung erteilten Leistungen. Auch die Wahl zwischen häuslicher oder stationärer Pflege hat Auswirkungen auf das Pflegegeld.

Weitere Informationen zur Pflegeversicherung finden Sie auf der zugehörigen Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit.

Disclaimer: Dieser Text enthält nur allgemeine Hinweise und ist nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung geeignet. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Alle individuellen Fragen, die Sie zu Ihrer Erkrankung oder Therapie haben, besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt.
GS
Gisèle Schneider
Autor/-in
Gesunde Ernährung und Sport sind für Gisèle Schneider nicht nur im Alltag wichtige Themen. Seit Jahren behandelt Sie in Ihren Artikeln Fragen rund um Sport, Ernährung und Medizin.
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