Machergeschichten
Notarielle Beurkundung und Beratung von Unternehmen
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Notarielle Beurkundung und Beratung von Unternehmen

Hilfe bei der Unternehmensgründung durch einen Notar

Wer ein Unternehmen gründet oder führt, ist in der privaten und in der betrieblichen Sphäre häufig mit komplexen rechtlichen Strukturfragen befasst. Damit Unternehmer schwerwiegende Fehler vermeiden können sollte einen Notar aufgesucht werden, der einen in den Angelegenheiten fachmännisch unterstützt.

Notare betreuen Unternehmen und Unternehmer*innen bei der Wahl der richtigen Rechtsform, der Gründung des Unternehmens und wesentlichen Weichenstellungen im Firmenleben. Dazu gehören auch die Bereiche:

  • Unternehmenskäufe
  • Satzungsänderungen (Sitzverlegungen/Kapitalerhöhungen)
  • Formwechsel
  • Verschmelzungen und Spaltungen von Unternehmen
  • Anteilsabtretungen
  • Auflösung & Löschung der Firma

Bei der Gründung oder dem Kauf von Unternehmen ergibt sich eine Vielzahl an rechtlichen Fragestellungen. Was muss man beachten?

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Rechtsform

Welches ist die richtige Rechtsform für mein Unternehmen?
Dies ist die am häufigsten gestellte Frage zu Beginn. Folgende aspekte sollten berücksichtigt werden: das Gesellschaftsrecht, das Handelsbilanzrechts und das Steuerrecht. Genauso wichtig ist auch die Haftungsfrage in Bezug auf die richtige Rechtsform. Mögliche Rechtsformen könnten sein: AG, KG, GmbH, GmbH & Co. KG, OHG, UG, e.K. und GbR. 

Ein Notar berät mit Ihnen zusammen, welche Rechtsform für Sie in FRage kommen könnte und klärt mit Ihnen auch alle wesentlichen Rechtsprobleme. Wenn die Wahl nach der Rechtsform getroffen wurde, folgt die Namensgebung der Firma. . 

Firma 

Die Firma ist der Name, mit dem ein Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist und geschäftlich auftritt. Notariate helfen und unterstützen Sie in der Namensfindung und allen weiteren notariellen angelegenheit zur Gründung eines Unternehmens. 

Eintragungen im Handelsregister 

Das Handelsregister ermöglicht Geschäftsleuten bestimmte Informationen eintragen zu lassen oder sich Informationen von eingetragenen Unternehmen einzuholen, außerdem schützt es vor möglichen Irrtümern. Alle bedeutsame Verhältnisse eines Unternehmens die für den Geschäftsverkehr relevant sind, auch wenn sich diese ändern, müssen im Handelsregister eingetragen werden. 

Eintragungspflichtig sind Wechsel in der Geschäftsführung, Erteilung/Widerruf von Prokura, Änderungen der Firma oder des Unternehmenssitzes, die Errichtung von Zweigniederlassungen die Änderung der Gesellschafter bei OHG & KG und die Änderung des Gesellschaftsvertrages bei Kapitalgesellschaften 

Die Anmeldungen der eintragungspflichtigen Informationen im Handelsregister bedürfen der notariellen Beglaubigung. Notare formulieren den Anmeldungstexte und überwachen den gesamten Prozess der richtigen Eintragung ins Handelsregister beim Amtsgericht. 

Umorganisation und Übertragung von Unternehmensanteilen 

Umwandlungsmaßnahmen in eine andere Rechtsform oder Zusammenschlüsse von Unternehmen werden heutzutage immer häufiger. Auch Verschmelzungen von kleinen und mittelständischen Unternehmen sind nicht mehr untypisch.
Der Gesetzgeber hat hier die Beratung durch einen Notar vorgesehen, um alle möglichen rechtlichen Fragestellungen zu klären.ö 

Eine notarielle Beratung und Beurkundung schützt vor unliebsamen Überraschungen - Ihr Notar am Kölner Dom

Sie sind auf der Suche nach einem Notar für Ihre Firmengründung? Das Notariat Dr. von Proff, aus Köln, steht Ihen für alle notariellen Dienstleistungen zur Verfügung, d.h. Beurkundungen und Beglaubigungen. 

Notar Dr. Maximilian von Proff