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Familienrecht - Alles was Sie über Eheverträge wissen müssen
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Familienrecht - Alles was Sie über Eheverträge wissen müssen

Die Hochzeit ist ein Ereignis im Leben eines jeden Paares, an das ein Leben lang eine besondere Erinnerung verbleibt. Das Paar geht mit der Hochzeit aber auch ein Vertragsverhältnis ein. Beide sind in finanzieller Hinsicht insofern voneinander abhängig, als mit der Eheschließung eine gegenseitige Unterhaltspflicht besteht. Diese geht im Falle einer Scheidung über die Ehe hinaus. Zudem hat der Ehepartner Anspruch auf einen Vermögensausgleich. Der Versorgungsanspruch bleibt ein Leben lang bestehen, etwa wenn der Partner aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann oder wenn er Kinder erzieht. Der Vermögensausgleich kann ausgeschlossen werden. Dazu ist die Aufsetzung eines Ehevertrags bei einem Notar für Familienrecht notwendig. Es ist keine angenehme Aufgabe, vor der Hochzeit über den Abschluss eines Ehevertrags zu sprechen. Jedoch ist es wichtig, das eigene Vermögen im Falle einer Scheidung zu sichern. Bei der Eheschließung kann niemand ein langes gemeinsames Leben garantieren. Angesichts dessen ist der Abschluss eines Ehevertrags primär bei vermögenden Ehepaaren angebracht.

Eheverträge

Der Abschluss eines Ehevertrags erfolgt in der Regel vor der Hochzeit. Wenn Paare sich noch Zeit lassen und inmitten der Hochstimmung vor dem Fest darüber nicht sprechen möchten, ist das kein Problem. Der Ehevertrag kann jederzeit abgeschlossen werden, auch nach der Hochzeit oder sogar im Trennungsjahr. Es handelt sich allerdings um einen einvernehmlichen Vertrag. Dies bedeutet, dass beide Partner mit dem Abschluss einverstanden sein müssen. Anders als bei einem Testament ist ein handgeschriebenes Dokument für die Vereinbarung einer Gütertrennung nicht ausreichend. Es handelt sich um einen rechtsverbindlichen Vertrag. Dieser wird bei einem Notar geschlossen, der sich auf das Familienrecht spezialisiert hat und das Paar zu allen Fragen beraten kann. Paare sind zur Aussetzung eines Ehevertrags nicht verpflichtet. Der Abschluss des Vertrages erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Ehe kann auch ohne einen Vertrag geschlossen werden. In diesem Fall leben die Paare in einer Zugewinngemeinschaft zusammen. Dies bedeutet, dass das Vermögen, das die Paare während der Ehe erwirtschaften, geteilt wird. Wenn ein Partner etwa deutlich mehr verdient als der andere und sein Geld in lukrativen Wertpapieren anlegt, die über die Jahre stark wachsen, hat der andere Partner nach einer Scheidung auf die Hälfte des Wertzuwachses. Genauso verhält es sich mit Immobilien und anderen Wertanlagen. Um dies zu verhindern, kann in einem Ehevertrag eine Gütertrennung vereinbart werden.

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Versorgungsausgleich

Beim Versorgungsausgleich handelt es sich um eine gesetzliche Bestimmung, die Ehepaare untereinander auch im Falle einer Scheidung zum Unterhalt verpflichtet. Im Rahmen des Versorgungsausgleichs werden unter anderem die Rentenansprüche gegeneinander aufgerechnet. Dies kann durch die Gütertrennung nicht ausgeschlossen werden. Hat ein Partner mehr Rentenpunkte erzielt als der andere, hat dieser einen Anspruch auf einen Ausgleich. Rentenpunkte werden auf den Partner mit der geringeren Anzahl auf dem Konto übertragen. Der Ausgleich wird durch das Familiengericht, bei dem die Scheidung beantragt und erlassen wurde, automatisch durchgeführt.

Notar für Familienrecht in Köln

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Notar Dr. Maximilian von Proff