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Erbverträge – warum Erbverträge sinnvoll sein können
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Erbverträge – warum Erbverträge sinnvoll sein können

Ein Erbvertrag ist eine Möglichkeit, die Erbfolge nach den eigenen Vorstellungen zu regeln. Des Weiteren können Erbverträge dazu beitragen, Streitigkeiten und Konflikte innerhalb von der Familien zu vermeiden. Durch die Festlegung der Erbfolge und die Verteilung des Nachlasses wird klargestellt, wer welche Vermögenswerte erben wird und in welchem Umfang. Dadurch wird das Risiko von Konflikten und Streitigkeiten reduziert, die aufgrund unklarer oder unterschiedlicher Vorstellungen der Familienmitglieder entstehen können.

Benötigt man zwangsläufig einen Notar um einen Erbvertrag aufzusetzen?

Ja – ein Erbvertrag ist beurkundungsbedürftig und muss von einem Notar beurkundet werden. Die Einbeziehung eines Notars in den Prozess der Erstellung von Erbverträgen stellt sicher, dass der Vertrag rechtlich einwandfrei ist und den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Ein weiterer Vorteil der Einbeziehung eines Notars in den Prozess der Erstellung von Erbverträgen ist, dass er den Vertrag im öffentlichen Register registrieren kann. Dadurch wird sichergestellt, dass der Vertrag jederzeit verfügbar ist und im Falle von Streitigkeiten oder Konflikten leicht zugänglich ist. Im Falle eines Konflikts oder rechtlichen Herausforderungen ist der Vertrag rechtlich leichter durchsetzbar.

Testament vs. Erbvertrag

Ein Testament ist eine einseitige Willenserklärung und kann vom Erblasser jederzeit widerrufen werden. Ein Erbvertrag hingegen enthält auch Verfügungen von Todes wegen, ist aber im Bereich der erbvertraglich bindenden Klauseln nicht mehr einseitig abänderbar. Der ganz entscheidende Unterschied zum Testament ist die Bindungswirkung des Erbvertrags: Wollen die Vertragsparteien eine bindende Regelung treffen, ist der Erblasser an die Verfügung gebunden. Ein Testament kann handschriftlich selber errichtet werden. Ganz anders ist es beim Erbvertrag. Der Erbvertrag kommt durch übereinstimmende empfangsbedürftige Willenserklärung zustande und muss notariell beurkundet werden.

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Wie wird ein Erbvertrag aufgesetzt?

Ein Erbvertrag wird in der Regel in einer Notariatskanzlei aufgesetzt. Der Notar berät die Beteiligten und erläutert die rechtlichen Folgen des Erbvertrages. Anschließend wird der Erbvertrag aufgesetzt und von allen Parteien unterschrieben. Zusätzlich kann der Vertrag im öffentlichen Register registriert werden.

Kosten eines notariellen Erbvertrages

Die Kosten für einen Erbvertrag variieren je nach Notariatskanzlei, der Komplexität des Vertrages und richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Es ist daher empfehlenswert, sich vorab bei einem Notar über die genauen Kosten zu informieren. Darüber hinaus können die Kosten für einen Erbvertrag auch von Bundesland zu Bundesland variieren, da die Gebührenordnung für Notare in jedem Bundesland unterschiedlich ist.

Erbvertrag in Köln aufsetzen lassen

Das Notariat Dr. von Proff arbeitet als unabhängiger und unparteiischer Betreuer für Klienten und Familien, die im Bereich Immobilien, Erbe, Schenkung, bei der Unternehmensgründung oder im späteren Leben des Unternehmens Hilfe benötigen. Wenn Sie einen Erbvertrag aufsetzen möchten oder rechtliche Beratung für Ihr Testament benötigen, hilft Ihnen Notar von Proff gerne weiter. Vereinbaren Sie einen Termin telefonisch oder über das Kontaktformular der Website.

Notar Dr. Maximilian von Proff